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Abschaltung von Rauchmeldern
Abschaltung von Rauchmeldern
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Gebäude*
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Beschreibung der auszuführenden Arbeiten*
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Ausführende Stelle*
StBA
UKW GB5
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Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiters/Bauleitung*
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Schaltung
Beginn der taeglichen Schaltung*
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Ende der taeglichen Schaltung*
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Uhrzeit Abschaltung*
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Uhrzeit Zuschaltung*
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Dauerabschaltung über den gesamten, beantragten Zeitraum
Beginn Dauerabschaltung
Ende Dauerabschaltung
Schaltung der Melder an folgenden Tagen*
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Ausführende Firma*
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Verantwortlichkeit vor Ort*
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Telefonnummer für Rückfragen*
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E-Mail für Rückfragen*
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Nummern der Rauchmelder oder Rauchmelderlinien
Nummern bitte durch Komma trennen!*
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Hinweis
Die Beantragung der Schaltung muss 2 Werktage vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen um ein Abschaltung gewährleisten zu können. Sobald die Schaltung bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Bestätigungsemail. Ohne diese E-Mail können Sie nicht davon ausgehen, dass die Melder geschaltet sind. Durch die abgeschalteten Rauchmeldern erfolgt keine automatisierte Alarmierung eines Brandes. Die Fremdfirmenrichtlinie (https://www.ukw.de/recht/informationen-fuer-geschaeftspartner/) ist auch im Zusammenhang mit dem Brandschutz hierbei zu beachten. Für die Richtigkeit der Angaben in diesem Formular ist der Antragsteller zuständig.
Feuergefährliche Arbeiten*
Ja
Nein
Hinweis
Feuergefährliche Arbeiten müssen gesondert angemeldet werden. Hierzu ist der Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten auszufüllen. Dies ist mind. 2 Werktage vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Stabsstelle Medizinsicherheit durchzuführen.
Link:
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