Abschaltung von Rauchmeldern

Abschaltung von Rauchmeldern

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Ausführende Stelle

Schaltung

Dauerabschaltung über den gesamten, beantragten Zeitraum

Schaltung der Melder an folgenden Tagen

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag


Nummern der Rauchmelder oder Rauchmelderlinien

Hinweis

Die Beantragung der Schaltung muss 2 Werktage vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen um ein Abschaltung gewährleisten zu können. Sobald die Schaltung bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Bestätigungsemail. Ohne diese E-Mail können Sie nicht davon ausgehen, dass die Melder geschaltet sind. Durch die abgeschalteten Rauchmeldern erfolgt keine automatisierte Alarmierung eines Brandes. Die Fremdfirmenrichtlinie (https://www.ukw.de/recht/informationen-fuer-geschaeftspartner/) ist auch im Zusammenhang mit dem Brandschutz hierbei zu beachten. Für die Richtigkeit der Angaben in diesem Formular ist der Antragsteller zuständig.

Feuergefährliche Arbeiten

Hinweis

Feuergefährliche Arbeiten müssen gesondert angemeldet werden. Hierzu ist der Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten auszufüllen. Dies ist mind. 2 Werktage vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Stabsstelle Medizinsicherheit durchzuführen.

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