Abschaltung von Rauchmeldern


Abschaltung von Rauchmeldern


Hinweis: Mit Sternchen markierte Felder sind Pflichtfelder.
 
 
 
 

Ausführende Stelle*


 
 

Schaltung

 
 
 
 

Schaltung der Melder an folgenden Tagen*


 
 
 
 

Nummern der Rauchmelder oder Rauchmelderlinien

 

Hinweis

Die Beantragung der Schaltung muss 2 Werktage vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen um ein Abschaltung gewährleisten zu können. Sobald die Schaltung bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Bestätigungsemail. Ohne diese E-Mail können Sie nicht davon ausgehen, dass die Melder geschaltet sind. Durch die abgeschalteten Rauchmeldern erfolgt keine automatisierte Alarmierung eines Brandes. Die Fremdfirmenrichtlinie (https://www.ukw.de/recht/informationen-fuer-geschaeftspartner/) ist auch im Zusammenhang mit dem Brandschutz hierbei zu beachten. Für die Richtigkeit der Angaben in diesem Formular ist der Antragsteller zuständig.

Feuergefährliche Arbeiten*


Hinweis

Feuergefährliche Arbeiten müssen gesondert angemeldet werden. Hierzu ist der Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten auszufüllen. Dies ist mind. 2 Werktage vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Stabsstelle Medizinsicherheit durchzuführen.



Absenden