Abschaltung von Rauchmeldern


Abschaltung von Rauchmeldern


Hinweis: Mit Sternchen markierte Felder sind Pflichtfelder.
 
 
 
 

Ausführende Stelle*


 
 

Schaltung

 
 
 
 

Schaltung der Melder an folgenden Tagen*


 
 
 
 

Nummern der Rauchmelder oder Rauchmelderlinien

 

Hinweis

Die Beantragung der Schaltung muss 2 Werktage vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen um ein Abschaltung gewährleisten zu können. Durch die abgeschalteten Rauchmeldern erfolgt keine automatisierte Alarmierung eines Brandes. Die Fremdfirmenrichtlinie (https://www.ukw.de/fileadmin/uk/portal/_partner/Fremdfirmenrichtlinie_.pdf) ist auch im Zusammenhang mit dem Brandschutz hierbei zu beachten. Für die Richtigkeit der Angaben in diesem Formular ist der Antragsteller zuständig.

Feuergefährliche Arbeiten*


Hinweis

Feuergefährliche Arbeiten müssen gesondert angemeldet werden. Hierzu ist der Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten auszufüllen. Dies ist mind. 2 Werktage vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Stabsstelle Medizinsicherheit durchzuführen.


Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Formularen auf Gendersprache verzichtet. Diese Form versteht sich explizit als geschlechtsneutral. Gemeint sind selbstverständlich immer alle Geschlechter.



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